- Abklärung der Notwendigkeit einer stationären Entzugsbehandlung
- Information über die Behandlung, Treffen von Vereinbarungen für die Durchführung einer stationären Entzugsbehandlung insbesondere bei Teilentzügen, Paarentgiftungen und bei Entzügen von Schwangeren.
- Nach Vereinbarung und entsprechender Indikationsstellung können bei Nichtopiatabhängigen auch ambulante Entzüge durchgeführt werden.
- Nachstationäre Behandlung für Patienten aus dem direkten Einzugsgebiet
- Nicht durchgeführt werden Substitutionsbehandlungen


In dringenden Fällen ist zu den üblichen Arbeitszeiten ein Arzt der Drogenentzugsstation über
Tel. 0751 / 7601-2719 zu erreichen.
Außerhalb der Dienstzeiten ist der diensthabende Arzt des ZfP Weissenau über die Infozentrale Tel. 0751 / 7601-0 erreichbar. |